Das Handelsrecht wird als Sonderprivatrecht der Kaufleute bezeichnet und regelt den kauf- männischen Rechtsverkehr.
Unter einer Gesellschaft versteht man eine privatrechtliche Personenvereinigung zur Ver- folgung eines bestimmten gemeinsamen Zwecks. Das Gesellschaftsrecht regelt die Innen- und Außenbeziehungen dieser Zusammenschlüsse.
Ich betreue sowohl Einzelunternehmen, als auch Personen- und Kapitalgesellschaften. Nachfolgend ein Auszug meines Leistungsspektrums: