Handels- und Gesellschaftsrecht

Allgemein

Das Handelsrecht wird als Sonderprivatrecht der Kaufleute bezeichnet und regelt den kauf- männischen Rechtsverkehr.

Unter einer Gesellschaft versteht man eine privatrechtliche Personenvereinigung zur Ver- folgung eines bestimmten gemeinsamen Zwecks. Das Gesellschaftsrecht regelt die Innen- und Außenbeziehungen dieser Zusammenschlüsse.

Wie kann ich Ihnen Helfen?

Ich betreue sowohl Einzelunternehmen, als auch Personen- und Kapitalgesellschaften. Nachfolgend ein Auszug meines Leistungsspektrums:

  • Unternehmensgründung
  • Gestaltung von Handels- und Gesellschaftsverträgen
  • Unternehmenskauf/-verkauf, Umwandlungen 
  • Geschäftsführer- und Gesellschafterhaftung
  • Vertretung bei Streitigkeiten unter Gesellschaftern
  • Regelung der Unternehmensnachfolge
  • Sanierung, Restrukturierung, Beratung von Unternehmen in der Krise
  • Handelsvertreterrecht
  • Aktienrecht