Arbeitsrecht

Allgemein

Das deutsche Arbeitsrecht ist zweigeteilt. Das individuelle Arbeitsrecht betrifft die Rechts-beziehung zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Das kollektive Arbeitsrecht hingegen regelt im Wesentlichen das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.



Wie kann ich ihnen helfen?

Ich berate und vertrete Sie in in allen Belangen, die das Arbeitsrecht umfassen - beispielsweise:

  • Kündigungsschutzrecht
  • Abmahnungen
  • Versetzungen
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
  • Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen
  • Mutterschutz/Elternzeit
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
  • Anwendung tariflicher Regelungen
  • Einigungsstellenverfahren
  • Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
  • Arbeitsrecht in der Insolvenz